- Was muss ich bei einer Sonderanerkennung beachten?
- Kann ich mir Leistungen für ein Modul anerkennen lassen, die ich in einem anderen Studiengang erworben habe? (Sonderanerkennung)
- Muss ich mir die Modulprüfung auf der Modulbescheinigung bestätigen lassen?
- Muss ich die Modulbescheinigungen archivieren?
- Was mache ich mit den Modulbescheinigungen der Module im Professionalisierungsbereich?
- Wann gebe ich meine Modulbescheinigung ab?
- Was mache ich mit meiner Modulbescheinigung?
Inhalte und Anforderungen Ihrer erbrachten Leistung und der Veranstaltung/des Moduls, wofür Sie sie anrechnen lassen wollen, sollten identisch sein. Wenn Sie sich ein ganzes (benotetes) Modul anrechnen lassen wollen, beachten Sie, dass Sie dafür eine Note brauchen.
Kann ich mir Leistungen für ein Modul anerkennen lassen, die ich in einem anderen Studiengang erworben habe? (Sonderanerkennung)
Ja. Sie benötigen hierfür eine offizielle Beschreibung dieser Veranstaltung/dieses Moduls sowie einen Nachweis über Ihre Leistung. Möchten Sie sich ein gesamtes Modul anrechnen lassen, geben Sie die Unterlagen sowie eine ausgefüllte Modulbescheinigung bitte in der Koordinationsstelle ab und vermerken Sie Ihre Kontaktdaten sowie das Modul, für das Sie sich die Leistungen anrechnen lassen wollen.
Möchten Sie sich eine einzelne Veranstaltung für ein Modul anrechnen lassen, kontaktieren Sie bitte die/den Modulbeauftragte/n oder die/den Dozentin/en der Veranstaltung, für die Sie die Leistung anrechnen lassen wollen. Legen Sie ihr/ihm Ihre Unterlagen vor. Wenn nichts gegen eine Anrechung spricht, lassen Sie sich dies kurz bestätigen und geben Sie diese Bestätigung zusammen mit den Unterlagen und der ausgefüllten Modulbescheinigung in der Koordinationsstelle ab.
Nein, die Bestätigung erfolgt im Prüfungsamt.
Nein, sie verbleiben im Prüfungsamt.
Kopien für die eigenen Unterlagen sind aber trotzdem empfehlenswert.
Die Module Medienpraxis und Überfachlicher Professionalisierungsbereich sind unbenotet. Sie lassen sich auf der Modulbescheinigung die Veranstaltungen bestätigen, die Sie im Laufe Ihres Studiums für das jeweilige Modul im Professionalisierungsbereich belegt haben. Wenn Sie die benötigten Credits zusammen haben (Medienpraxis und überfachlicher Professionalisierungsbereich kombiniert 21-25 Cr.), können Sie die Modulbescheinigung im Prüfungsamt abgeben.
Die Modulbescheinigungen müssen spätestens bis zum Abschluss Ihres Studiums abgeben worden sein. Sie dienen als Nachweis über die erbrachten Leistungen im Modul.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anmeldung der BA-Arbeit mindestens 120 Credits vorweisen können müssen und daher bis zu diesem Zeitpunkt dementsprechend viele Modulbescheinigungen abgegeben haben sollten, die diesen Umfang bestätigen.
Die Modulbescheinigung muss, wenn Sie vollständig ist, d.h. alle für das Modul benötigten Veranstaltungen darauf vom jeweiligen Dozenten unterzeichnet wurden, im Prüfungsamt abgegeben werden.
Zuletzt bearbeitet von M. Koberski am 20.12.2018