- Wie melde ich mich zu einer Modulprüfung an?
- Welche Arten von Modulprüfungen gibt es?
- Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt einer Klausur oder während der Bearbeitung einer Hausarbeit erkranke?
- Kann ich von einer Modulprüfung auch wieder zurücktreten?
- Wie oft kann ich eine Prüfung absolvieren?
- Was geschieht mit den Prüfungsergebnissen?
- Wo finde ich Modulbescheinigungen und Protokollformulare sowie das Anmeldeformular für die Masterarbeit?
- Wie erfahre ich meinen Leistungsstand?
- Was mache ich mit meiner Modulbescheinigung?
- Muss ich mir die Modulprüfung auf der Modulbescheinigung bestätigen lassen?
- Wo gebe ich die Modulbescheinigungen ab? Muss ich die Modulbescheinigungen archivieren?
- Was mache ich mit den Modulbescheinigungen des Moduls Medienpraxis?
- Wann gebe ich meine Modulbescheinigung ab?
Ab dem WS 10/11 werden die Modulprüfungen bei den jeweiligen Prüfenden angemeldet, die die Anmeldelisten an das Prüfungsamt weiterleiten. Durch die Eintragung in die jeweilige Liste gilt die Modulprüfung als angemeldet.
Auf der HBK Homepage gibt es ein Protokollformular, welches ausgedruckt und entsprechend ergänzt werden muss. Das Formular geben Sie zusammen mit Ihrer Prüfungsleistung (meistens einer Hausarbeit) der bzw. dem Prüfenden zum vereinbarten Termin.
HINWEIS: Die Masterarbeit muss weiterhin im Prüfungsamt angemeldet werden.
Die Prüfungsleistungen gelten in der Regel wie folgt, können aber je nach beteiligtem Fachbereich variieren:
- mündliche Prüfung: 15 bis 20 Minuten (2 Credits), 20 bis 30 Minuten (3 Credits)
- Hausarbeit: 9-12 Seiten (2 Credits), 12-15 Seiten (3 Credits)
- Referat: 20 Minuten zzgl. Diskussion und ca. 7seitiger Verschriftlichung (2 Credits), 30 Minuten zzgl. Diskussion und ca. 9seitiger Verschriftlichung (3 Credits)
- Klausur: 50-90 Minuten (2 Credits), 90-120 Minuten (3 Credits)
Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt einer Klausur oder während der Bearbeitung einer Hausarbeit erkranke?
In diesem Fall reichen Sie umgehend ein ärztliches Attest im Prüfungsamt ein. Die Klausur können Sie wiederholen, der Abgabetermin der Hausarbeit wird um die Krankheitstage hinausgeschoben.
Bis zu einer Woche vor Vorlesungsende können Sie ohne Angabe von Gründen von der Prüfung zurücktreten, nach Vorlesungsende, wenn dem Prüfungsausschuss die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe unverzüglich schriftlich glaubhaft gemacht werden. Die Vordrucke stehen hier zum Download bereit.
Eine Prüfung können Sie nur wiederholen, wenn Sie sie nicht bestanden haben. Sie können jede Prüfung einmal wiederholen, aber während Ihres Studiums nur insgesamt zwei Prüfungen zweimal.
Die Prüfer übermitteln die Noten und ggf. auch die Arbeiten an das Prüfungsamt. Dort können die Ergebnisse von Ihnen erfragt werden, die Arbeiten können Sie dann wieder mitnehmen.
Für die finale MA-Note zählen alle Noten aus den Modulprüfungen, jeweils nach den Anteilen, die die für das Modul vergebenen Credits im Curriculum einnehmen.
Wo finde ich Modulbescheinigungen und Protokollformulare sowie das Anmeldeformular für die Masterarbeit?
Auf der HBK Homepage unter 'Prüfungsamt/Master/Medienwissenschaften' stehen alle nötigen Formulare wie die Modulbescheinigungen, Anmeldungen zur Masterarbeit, sowie das Protokollformular, welches zusammen mit der Prüfungsleistung beim Prüfer abgegeben wird, zum Download bereit.
Das Prüfungsamt führt eine Akte mit Ihren Noten und Credits. Wenn alle Unterlagen zu Ihren erbrachten Leistungen (Note und vollständig unterschriebene Modulbescheinigung) dem Prüfungsamt vorliegen, können Sie Auszüge über Ihre erbrachten Leistungen anfordern.
Die Modulbescheinigung muss, wenn Sie vollständig ist, d.h. alle für das Modul benötigten Veranstaltungen darauf vom jeweiligen Dozenten unterzeichnet wurden, im Prüfungsamt abgegeben werden.
Nein, die Bestätigung erfolgt im Prüfungsamt.
Die Modulbescheinigungen müssen im Prüfunsgamt abgegeben werden. Bevor man diese abgibt, empfehlen wir, sich vorher eine Kopie für seine eigenen Unterlagen anzufertigen.
Das Modul Medienpraxis ist unbenotet. Sie lassen sich auf der Modulbescheinigung die Veranstaltungen bestätigen, die Sie im Laufe Ihres Studiums für das Modul belegt haben. Wenn Sie die benötigten Credits zusammen haben (7 Cr Medienpraxis, 4 Credits Exkursion) können Sie die Modulbescheinigung im Prüfungsamt abgeben.
Die Modulbescheinigungen müssen spätestens bis zum Abschluss Ihres Studiums abgeben worden sein. Sie dienen als Nachweis über die erbrachten Leistungen im Modul.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anmeldung der MA-Arbeit mindestens 72 Credits vorweisen können müssen und daher bis zu diesem Zeitpunkt dementsprechend viele Modulbescheinigungen abgegeben haben sollten, die diesen Umfang bestätigen.